damit Deine Seele Lust hat darin zu wohnen.
Verordnungen
Sie können bei uns Rehabilitationssport nach §44 Sozialgesetzbuch IX mit einer Verordnung (Muster 56) durchführen. Jeder niedergelassene Arzt kann diese Verordnung ausstellen. Diese belastet nicht sein Budget. Vor Beginn des Rehasports muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Die Regelverordnung für Rehabilitationssport sieht 50 Einheiten vor, wobei Sie zwischen 1 und 2x pro Woche trainieren dürfen.
Eine erneute Verordnung kann nach einer ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation ausgestellt werden. Weitere Verordnungen im direkten Anschluss sind grundsätzlich zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Die neuen Rahmenvereinbarungen für Rehasport, die seit dem 01. Januar 2011 Gültigkeit haben, besagen, dass Rehasport in der Gruppe stattfinden muss und der Einsatz von Kraft- und Ausdauergeräten verboten ist.


